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Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Wien – meine Kanzlei ist an Ihrer Seite

Kindes- und Ehegattenunterhalt.

Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, sondern bedeutet auch eine finanzielle Veränderung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Holen Sie mich als zuverlässigen Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht so früh wie möglich an die Seite. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist vor den Familiengerichten verpflichtend.

Das Wichtigste zum Thema Unterhalt

Was ist Unterhalt und wer ist unterhaltsberechtigt?

Das Gesetz definiert verschiedene Arten von Unterhalt:

  • Unterhalt für leibliche Kinder
  • Unterhalt für den ehemaligen Partner
  • Unterhalt für die eigenen Eltern

Anspruch auf Unterhalt haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Kinder sind unterhaltsberechtigt, sofern sie nicht selbst erwerbstätig sein können – zum Beispiel wegen eines Schulbesuchs oder eines Studiums – oder dürfen.

Der andere Elternteil ist unterhaltsberechtigt, wenn es zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Gründe oder der Betreuung kleiner Kinder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Die Höhe des Unterhalts orientiert sich an den gesetzlich definierten Vorlagen und hängt beispielsweise vom Einkommen, dem Vermögen und der Lebenssituation ab.

Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Nach einer Scheidung muss jede Partei selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie die Betreuung kleiner Kinder oder eine Krankheit, die einer Erwerbstätigkeit entgegensteht.

Sind Nicht-Verheiratete unterhaltsberechtigt? 
War das Paar nicht verheiratet, kann einer Partei nur Unterhalt gewährt werden, sollte diese kleine, gemeinsame Kinder betreuen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Unterhaltsrecht für eine ausführliche Rechtsberatung.

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