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Rechtsanwalt für Eherecht in 1010 Wien – jetzt Termin vereinbaren

Ihr Scheidungsanwalt mit langjähriger Erfahrung.

Die meisten Menschen wünschen sich eine Liebe, die ein Leben lang hält. Aber die Realität sieht leider oft anders aus und der gemeinsame Lebensweg endet in einer Scheidung, die nicht immer einvernehmlich ist. In dieser emotionalen Ausnahmesituation müssen viele rechtliche und finanzielle Angelegenheiten geklärt werden. Sollten Sie den Entschluss gefasst haben, sich scheiden zu lassen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Eherecht zuverlässig zur Verfügung, berate Sie ausführlich und vertrete Sie vor allen Gerichten.

Diese Punkte deckt das Eherecht ab

Neben der Scheidung, die sicherlich der häufigste Grund für das Aufsuchen eines Rechtsanwalts für Eherecht ist, gehören viele weitere Themen zum Eherecht:

Ehevertrag

In einer Ehe gilt der Güterstand der Gütertrennung. Eine Gütergemeinschaft kann im Rahmen eines vor der Eheschließung verfassten Ehevertrags festgelegt werden.

Unterhalt

Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht sowohl während als auch nach der Ehe, etwa, wenn ein Partner die Haushaltsführung übernimmt. Auch im Falle einer Erkrankung, die eine Erwerbstätigkeit und die Führung des Haushalts verhindert, ist der Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet.

Vermögensteilung

Kommt es zu einer Scheidung, werden das eheliche Gebrauchtvermögen und die gemeinsamen Ersparnisse zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Dazu gehören neben Geld auch gemeinsame Immobilien sowie der Hausrat. Gibt es keinen Ehevertrag, gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung.

Obsorgerecht/Kontaktrecht

Die Kinderziehung obliegt beiden Eheleuten zu gleichen Teilen. Ist nur ein Partner berufstätig, kann dem anderen Partner die Kindererziehung übertragen werden. Beiden Parteien steht darüber hinaus ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, zu. Nach der Scheidung ändert sich an dieser Rechtslage nichts. Es sei denn, ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls durch den ehemaligen Partner.

Beratung zu Rechten und Pflichten

Generell berät der Rechtsanwalt für Eherecht die (zukünftigen) Eheleute zu den Rechten und Pflichten in der Ehe, zu denen unter anderem die Treuepflicht, Beistandspflicht sowie die Verpflichtung zur anständigen Begegnung gehören.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit meiner Kanzlei.

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